Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der IT-Direkt Business Technologies GmbH
- Allgemeine Bestimmungen
- Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der IT-Direkt Business Technologies GmbH, Aroser Allee 66, 13407 Berlin, Deutschland (im Folgenden „Raindancer“) und dem Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“; beide gemeinsam auch „Parteien“) über den Kauf von Raindancer Hardwareprodukten (im Folgenden „Hardware“) und die Miete der Raindancer Software (im Folgenden „Raindancer Software“) als Software-as-a-Service (im Folgenden „SaaS“).
- Unser Produktangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB (das heißt natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen.
- Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Raindancer ausdrücklich zustimmt. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Raindancer behält sich vor, diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen jederzeit, mit Wirkung auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses zu ändern. Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen werden durch Benachrichtigung per E-Mail bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Widerspricht ein Kunde der Änderung oder Ergänzung, so kann die Nutzung beendet werden.
- Diese AGB können in ihrer jeweiligen Fassung jederzeit unter https://www.it-direkt.de/agb aufgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
- Vertragsschluss
- Die Präsentation der Leistungen im Internet, über Vertriebsplattformen oder in anderen Medien stellt kein bindendes Angebot von Raindancer dar. Hierdurch wird lediglich die Möglichkeit eröffnet, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Software abzugeben. Wir sind nicht verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Raindancer ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt, spätestens jedoch mit der ersten Leistungserbringung. Es gelten die im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung, Preise und Konditionen.
- Nutzungsvoraussetzungen und technische Einschränkungen
- Gelieferte Hardware ist ausschließlich für den Betrieb in Verbindung mit der dafür vorgesehenen und von Raindancer bereitgestellten Raindancer Software bestimmt. Die Hardware ist ohne die Raindancer Software nicht funktionsfähig.
- Die in der Hardware verbaute Multi-IMSI-SIM-Karte ist untrennbar mit der Softwarelösung verbunden und verursacht laufende, im Angebot separat ausgewiesene Betriebskosten. Nach Beendigung des Softwarevertrags gem. Ziff. 18 ist Raindancer berechtigt, die SIM-Karte dauerhaft zu sperren. Infolge der Sperrung ist der weitere Betrieb der Hardware nicht mehr möglich. Eine erneute Freischaltung der SIM-Karte ist ausgeschlossen.
- Von einer Sperrung der Multi-IMSI-SIM-Karte kann abgesehen werden, sofern der Kunde gegenüber Raindancer vor Vertragsbeendigung ausdrücklich und in Textform seine Bereitschaft zur Zahlung der anfallenden laufenden Kosten an Raindancer erklärt.
- Die Hardware nutzt zur Steuerung der Beregnung standortbezogene Daten (z. B. GPS). Aufgrund unvermeidbarer Ungenauigkeiten dieser Technik kann es zu Abweichungen zwischen den in der Software festgelegten Beregnungsgrenzen und der tatsächlichen Ausführung durch die Hardware kommen. Die beregnete Fläche kann daher geringfügig außerhalb der vorgesehenen Fläche liegen (z. B. im Bereich von bis zu 20 Metern). Das Ausmaß dieser Abweichung hängt von der Qualität des jeweils verfügbaren Standortsignals ab und kann je nach Einsatzort und Umgebungsbedingungen variieren. Bei Ausfällen oder schwerwiegenden Störungen des Mobilfunks kann es dazu kommen, dass grundlegende Befehle nicht übermittelt werden (z.B. Beginn oder Beendigung der Beregnung).
- Allgemeine Mitwirkungspflichten
- Der Kunde ist verpflichtet, Raindancer bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen bestmöglich und umfassend zu unterstützen. Diese Pflicht umfasst insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung erforderlicher oder von Raindancer angeforderter Informationen, Unterlagen und Inhalte. Etwaige Änderungen der Informationen wird der Kunde Raindancer unverzüglich mitteilen.
- Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, wird Raindancer den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist zur Mitwirkung auffordern. Die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Raindancer ist berechtigt, etwaigen Mehraufwand zu den jeweils aktuellen Sätzen in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Hard- und Software ausschließlich bestimmungsgemäß, sachgerecht und entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen sowie den vom Anbieter bereitgestellten Anleitungen und Hinweisen zu verwenden. Die Nutzung der Hardware darf ausschließlich auf dafür vorgesehenen Flächen erfolgen, die im Eigentum oder rechtmäßigen Besitz des Kunden stehen oder für deren Nutzung er ausdrücklich berechtigt ist.
- Beim Einsatz der Hardware in unmittelbarer Nähe zu Grundstücksgrenzen ist vom Kunden sicherzustellen, dass es nicht zu einer ungewollten Beeinträchtigung angrenzender Flächen kommt. Dies gilt insbesondere für angrenzende Grundstücke, öffentliche Wege oder sonstige fremde Nutzungsbereiche.
- Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Bestimmungen für den Kauf der Hardware
- Lieferung
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Hardware inklusive Gebrauchsanleitung in Englisch und Deutsch an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
- Die Hardware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Raindancer.
- Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist Raindancer zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Etwaige Fristen beginnen erst mit dem Erhalt der letzten Teillieferung.
- Raindancer ist ausnahmsweise nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, wenn Raindancer die Ware seinerseits ordnungsgemäß bestellt hat, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wurde (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist, dass Raindancer die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten hat und den Kunden über diesen Umstand unverzüglich informiert hat. Zudem darf Raindancer nicht das Risiko der Beschaffung der bestellten Ware übernommen haben. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit der Ware wird Raindancer dem Kunden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernimmt Raindancer nicht. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben sind (Gattungswaren). Raindancer ist nur zur Lieferung aus seinem Warenvorrat und der von Raindancer bei seinem Lieferanten bestellten Waren verpflichtet.
- Installation und Einrichtung
- Die Einrichtung der Geräte erfolgt vor der Auslieferung durch Raindancer in Form einer werkseitigen Konfiguration und etwaiger erforderlicher Software-Initialisierungen. Eine Anpassung an die konkreten Gegebenheiten am Einsatzort erfolgt nicht.
- Die Installation, Montage und Inbetriebnahme der Hardware am Einsatzort obliegt ausschließlich dem Kunden. Raindancer ist nicht verpflichtet, Installations- oder Supportleistungen vor Ort zu erbringen.
- Sofern der Kunde eine Unterstützung bei der Installation oder Inbetriebnahme vor Ort wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Solche Leistungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und werden nach Aufwand gesondert vergütet.
- Zusätzliche Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die für den Betrieb der Hardware vorgesehenen Einsatzorte über eine ausreichende Mobilfunkabdeckung sowie eine netzbasierte Standortbestimmbarkeit verfügen. Als ausreichend gilt eine Verbindung, die den in der Produktbeschreibung oder den technischen Spezifikationen von Raindancer benannten Anforderungen entspricht. Eine mangelnde Funkverbindung kann zu Einschränkungen in der Funktionsfähigkeit der Geräte führen und entbindet Raindancer insoweit von der Leistungspflicht.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Hardware regelmäßig, sachgerecht und gemäß den Vorgaben von Raindancer zu reinigen sowie erforderliche Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Raindancer stellt dem Kunden hierzu mit der Lieferung oder online entsprechende Pflege- und Wartungsempfehlungen zur Verfügung. Unterbleiben Reinigung oder Wartung, können sich hieraus resultierende Funktionsstörungen nicht als Mangel geltend machen.
- Gewährleistung
- Hinsichtlich der Nutzung der Hardware gelten die Gewährleistungsvorschriften des Kaufrechts (§§ 650 Abs. 1 i.V.m. 434 ff. BGB)
- Der Kunde hat Raindancer jegliche Mängel der Hardware unverzüglich anzuzeigen.
- Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung vorgenommen werden. Raindancer ist berechtigt, seinerseits eine bestimmte Art der Nacherfüllung zu verlangen, wenn ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung unzumutbar ist.
- Raindancer ist berechtigt, die Gewährleistung per Fernzugriff auf die relevante Hardwareinfrastruktur oder bei Bedarf in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Die Mängelbeseitigung durch Raindancer kann gegebenenfalls auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen, sofern sich der Mangel durch Befolgung dieser Anweisungen beheben lässt.
- Ein Mangel i.S.d. § 434 BGB liegt nicht vor, sofern die mangelnde Funktionsfähigkeit auf mangelhafter Mobilfunkabdeckung oder netzbasierter Standortbestimmbarkeit beruht.
- Mängelansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Mangel auf einer oder einer Verletzung von Ziff. 7.2 oder der Veränderung, dem Öffnen, dem Aufschrauben oder sonstigen Eingriffen an der Hardware durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte beruht. Dies gilt insbesondere, wenn durch solche Eingriffe werkseitige Dichtungen beeinträchtigt und hierdurch Undichtigkeiten oder sonstige Funktionsstörungen verursacht werden. Der Kunde trägt in diesen Fällen die volle Beweislast dafür, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.
- Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Das Recht zum Rücktritt und der Anspruch auf Schadensersatz anstelle der gesamten Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet Raindancer nach Ziff. 22.
- Im Falle des berechtigten Rücktritts seitens des Kunden ist Raindancer berechtigt, angemessene Entschädigung für die durch den Kunden gezogenen Nutzungen der Hardware bis zur Rückabwicklung zu verlangen.
- Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in einem Jahr. Die Verjährung beginnt im Falle des Verkaufs nach Mitteilung und Übermittlung der Freischaltinformationen für die Software durch Raindancer. Für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziff. 22.
- Zahlungsbedingungen
- Der Kunde wird an Raindancer den im Angebot vereinbarten Betrag für den Erwerb der Hardware zahlen. Sofern nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen, verstehen sich die Preise zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer.
- Raindancer wird eine der vereinbarten und geschuldeten Vergütung entsprechende Rechnung ausstellen und an den Kunden versenden. Sofern auf der Rechnung nicht anders ausgewiesen, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellung ohne Abzug von Skonto zahlbar.
- Weiterveräußerung der Hardware
- Der Kunde ist dazu berechtigt, die in seinem Eigentum stehende Hardware an Dritte weiter zu veräußern.
- Bei Weiterveräußerung der Hardware ist der Kunde dazu verpflichtet, Raindancer über die Weiterveräußerung zu informieren. Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
- die vollständigen Kontaktdaten des Erwerbers,
- die Information, ob der Erwerber das Nutzerkonto des Kunden sowie den zugehörigen Nutzungsvertrag für die Raindancer Software übernimmt oder ob der Erwerber einen eigenen Nutzungsvertrag mit Raindancer abschließen wird und
- falls eine Übertragung der Hardware in ein neues Nutzerkonto notwendig ist, spezifische Angaben zu der weiterveräußerten Hardware.
- Lieferung
- Bestimmungen für die Nutzung der Raindancer Software
- Zugang zur Software
- Nach erstmaligem Kauf eines Hardwareprodukts von Raindancer, für das ein Zugang zur Raindancer Software notwendig ist, erhält der Kunde innerhalb von 5 Tagen per E-Mail einen Link zur Raindancer Software sowie die notwendigen Zugangsdaten, um sich auf seinem Nutzerkonto anzumelden.
- Die Anlegung eines Nutzerkontos erfolgt durch Raindancer oder durch einen damit beauftragten Partner für den Kunden. Die erworbene Hardware wird durch Raindancer oder durch den beauftragten Partner dem entsprechenden Nutzerkonto hinzugefügt.
- Der Kunde wird sicherstellen, dass die Zugangsdaten sicher verwahrt werden und nicht an unberechtigte Dritte herausgegeben werden.
- Nutzungsrechte
- Sämtliche Rechte an den Inhalten und Systemen der Plattform liegen bei Raindancer. Raindancer räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages als SaaS im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
- Raindancer räumt dem Kunden weitergehende Nutzungsrechte nicht ein. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt,
- die Raindancer Software oder den Zugang zu der Raindancer Software zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu reproduzieren, zu verkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder weiterzugeben, auch nicht über das Internet oder ein nachgelagertes öffentliches oder privates Datennetzwerk;
- die Software zu vervielfältigen;
- Rechtliche Hinweise, insbesondere auf gewerbliche Schutzrechte von Raindancer, zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.
- Aktualisierungen der Raindancer Software
- Raindancer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Software während der Vertragslaufzeit zu ändern, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt oder geänderten Umständen anzupassen. Dies schließt auch die Hinzufügung neuer Funktionalitäten, die Änderung der Nutzeroberfläche und Anpassungen im Backend mit ein. Dabei bleibt es Raindancer vorbehalten, ohne vorherige Ankündigung die Software zu ändern, um dem Kunden ein entsprechend optimiertes Leistungsangebot zu bieten, sofern hierdurch die Tauglichkeit der Software zum vereinbarten Zweck erhalten bleibt und das optimierte Angebot unter Beachtung beidseitiger Interessen für den Kunden zumutbar ist.
- Darüber hinaus ist Raindancer berechtigt, Änderungen, Anpassungen, Einschränkungen, die Entfernung von Funktionalitäten der Software und der damit angebotenen Leistungen vorzunehmen, wenn geänderte rechtliche Vorschriften oder Normen oder neue technische oder wissenschaftliche Erkenntnisse dies bedingen. Die Art der Umsetzung obliegt Raindancer. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Einführung neuer oder Aufrechterhaltung bestimmter, einzelner Funktionalitäten, solange die wesentliche Funktionsweise der Software unberührt bleibt.
- Wird eine Software so angepasst, dass Änderungen und/oder Anpassungen der Funktionalität der Software vorgenommen werden und wird dadurch die die zuvor verwendete Version der Software ersetzt oder ergänzt, unterliegt die neue Version der Software ebenfalls den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
- Zusatzfunktionen
- Raindancer kann innerhalb des Portals zusätzliche Funktionen oder Module („Zusatzfunktionen“) entsprechend Ziff. 13.1 bereitstellen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen. Solche Zusatzfunktionen können, je nach Ausgestaltung, kostenlos oder gegen gesonderte Nutzungsgebühr in Anspruch genommen werden.
- Der Zugriff auf kostenpflichtige Zusatzfunktionen setzt den Abschluss einer entsprechenden Zusatzvereinbarung oder den Abschluss eines Buchungsvorgangs über den von Raindancer in der Raindancer Software bereitgestellten App-Store voraus. Die jeweils gültigen Preise, Zahlungsbedingungen und Laufzeiten für Zusatzfunktionen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste bzw. den im App-Store angezeigten Konditionen.
- Es besteht kein Anspruch des Kunden auf die Bereitstellung bestimmter Zusatzfunktionen. Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot an Zusatzfunktionen jederzeit zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen. Wird eine kostenpflichtige Zusatzfunktion ersatzlos gestrichen, erfolgt eine anteilige Rückvergütung der hierfür entrichteten Nutzungsgebühr anhand der verbleibenden Restlaufzeit der Buchung.
- Verfügbarkeit
- Raindancer ist bestrebt, den störungsfreien Betrieb der Raindancer Software zu gewährleisten. Dies ist notwendigerweise auf Leistungen beschränkt, die im Einflussbereich von Raindancer liegen.
- Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Raindancer Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörung dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
- Raindancer informiert den Kunden hiermit, dass es Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Software geben kann, die außerhalb der Kontrolle von Raindancer liegen. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Raindancer handeln, technische Ausfälle, die außerhalb der Kontrolle von Raindancer liegen, sowie höhere Gewalt.
- Die Überwachung der Grundfunktionen der Raindancer Software erfolgt täglich. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Raindancer Software ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen X Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Raindancer wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.
- Die Verfügbarkeit der Raindancer Software beträgt 99 % im Jahresdurchschnitt. Updates und geplante Wartungsarbeiten bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeitsrate unberücksichtigt. Updates werden im Rahmen regelmäßiger Update-Prozesse durchgeführt. Wartungsarbeiten werden entweder vorab angekündigt oder, sofern dies aus technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist, kurzfristig im Rahmen des Update-Prozesses durchgeführt.
- Gewährleistung
- Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
- Der Kunde hat Raindancer jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
- Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
- Raindancer behält sich vor, zur Fehleranalyse, Wartung und technischen Unterstützung auf die Nutzerkonten des Kunden zuzugreifen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist.
- Der Kunde kann diesem Wartungszugang jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist Raindancer in Textform mitzuteilen. Raindancer weist darauf hin, dass ein solcher Widerspruch die Fehlerdiagnose und Mängelbehebung verzögern oder erschweren kann. Etwaige verlängerte Behebungsfristen oder Mehraufwände, die aus einem verweigerten Zugang resultieren, gehen nicht zu Lasten von Raindancer.
- Vergütung
- Die Höhe der Vergütung und das Zahlungsintervall ergeben sich aus dem Angebot. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer. Sofern dort keine konkreten Vereinbarungen getroffen werden, erfolgt die Abrechnung jährlich im Voraus.
- Die Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich nach der Anzahl der mit der Software verbundenen bzw. vernetzten Produkte. Mit zunehmender Anzahl vernetzter Produkte erhöht sich die laufende Vergütung entsprechend der jeweils gültigen Preisliste von Raindancer. Maßgeblich ist die tatsächliche Anzahl der vernetzten Produkte im jeweiligen Abrechnungszeitraum.
- Wird während der Laufzeit eines bestehenden Vertrags zusätzliche Hardware erworben, wird für diese die volle jährliche Softwarenutzungsgebühr berechnet, wenn in dem Abrechnungsjahr noch eine Nutzung des Geräts möglich ist. Zum nächsten regulären Abrechnungszeitpunkt des bestehenden Vertrags erfolgt eine Angleichung, sodass die neue Hardware in den bestehenden Abrechnungszyklus übernommen wird. Eine anteilige Verrechnung oder Anrechnung etwaiger Restlaufzeiten aus dem vorangegangenen Einzelzeitraum erfolgt nicht. Nicht genutzte Monate innerhalb der ursprünglich gezahlten Jahresgebühr verfallen mit der Umstellung auf den gemeinsamen Abrechnungszeitpunkt. Eine Berechnung der vollen jährlichen Softwarenutzungsgebühr vor Umstellung auf den gemeinsamen Abrechnungszeitpunkt erfolgt nur, sofern eine tatsächliche Nutzung innerhalb dieses Zeitraums möglich ist.
- Neben der Vergütung für die Verwendung der Raindancer Software können die in Ziff. 14 beschriebenen, optional bereitgestellten Zusatzfunktionen separat bepreist und abgerechnet werden.
- Raindancer wird eine der vereinbarten und geschuldeten Vergütung entsprechende Rechnung ausstellen und an den Kunden versenden. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellung ohne Abzug von Skonto zahlbar.
- Sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beginnt die Vergütungspflicht mit Zugangsgewährung durch Raindancer an den Kunden.
- Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Raindancer den Zugang zur Raindancer Software bis zum Zeitpunkt der Zahlung sperren. Für die Dauer der Sperrung fällt keine Vergütung für die Nutzung der Raindancer Software an. Raindancer kann bei Verzug wahlweise auch von der Durchführung und/oder Freischaltung von Updates und Upgrades absehen.
- Raindancer behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden mit Wirkung für die Zukunft in einem angemessenen Umfang zu ändern, soweit sich nach Vertragsschluss die Berechnungsgrundlage für die zugrundeliegenden, vereinbarten Preise für die Bereitstellung der Leistung ändert, insbesondere infolge von erhöhten Personalkosten (d.h. Lohnnebenkosten und Sozialabgaben für die Mitarbeitenden von Raindancer und deren Erhöhung aufgrund rechtlicher Vorgaben, z.B. aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns, Steuer- oder Abgabenerhöhung, Hostingkosten, Kosten für die Bereitstellung neuer Funktionalitäten (z.B. für die funktionale Erweiterung der Raindancer Software), Kosten für neue Produktvorteile, Kosten für die Instandhaltung und/oder den Betrieb der Raindancer Software, Dienstleistungskosten (z.B. Kosten für Versicherung oder öffentliche Abgaben). Raindancer ist zu einer Anhebung der vereinbarten Preise nur nach Ankündigung berechtigt. Eine solche Anhebung kann erstmalig frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss und im Anschluss nicht häufiger als alle 12 Monate seit der letzten Anhebung erfolgen und tritt frühestens 3 Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Raindancer die Änderung mitgeteilt hat. Dem Kunden steht bei einer Preisanpassung nach dieser Ziffer von mehr als zehn Prozent ein Widerspruchsrecht zu.
- Laufzeit und Kündigung
- Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, wird der Vertrag für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten („Erstlaufzeit“) und verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate („Folgelaufzeit“), wenn er nicht spätestens ein Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Folgelaufzeit in Textform gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Raindancer ist insbesondere gegeben, wenn
- der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nachkommt;
- der Kunde in grober Weise oder trotz Mahnung seinen Mitwirkungspflichten, insbesondere aus Ziffer 3, 4 und 7, sowie seinen wesentlichen Pflichten aus diesem Vertrag nicht nachkommet oder diese verletzt;
- objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde in seiner Leistungsfähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erheblich beschränkt ist, beispielsweise weil über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt oder nicht innerhalb von drei Monaten ab Antragstellung als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen worden ist.
- Schließt der Kunde neben einem bereits bestehenden Nutzungsvertrag einen weiteren Softwarenutzungsvertrag zur Anbindung weiterer Hardware ab, so richtet sich dessen Laufzeit nach der Laufzeit des bereits bestehenden Softwarenutzungsvertrages.
- Bei Kündigung des Vertrages ist der Kunde bis Vertragsende verpflichtet Raindancer zu informieren, ob er eine Weiterveräußerung der Hardware entsprechend Ziff. 10 beabsichtigt oder nicht.
- Übertragung des Vertrages
- Bei Weiterveräußerung der Hardware nach Ziff. 10 ist der Kunde mit Zustimmung des Erwerbers berechtigt, seinen bestehenden Nutzungsvertrag an den Erwerber zu übertragen. Die Vertragsübernahme setzt voraus, dass der Erwerber gegenüber Raindancer ausdrücklich erklärt, in den bestehenden Vertrag zu den bisherigen Bedingungen einzutreten.
- Die Übertragung des Nutzungsvertrages ist nur als Ganzes möglich. Eine teilweise Übertragung einzelner Leistungen oder Bestandteile aus dem Nutzungsvertrag ist ausgeschlossen.
- Zugang zur Software
- Schlussbestimmungen
- Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
- Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenforderung des Kunden rechtskräftig festgestellt worden ist, von Raindancer nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.
- Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Verhältnis beruht.
- Support
- Das deutschsprachige Support-Team von Raindancer steht Kunden telefonisch (+49 (30) 89 00 61 70) oder per E-Mail (service@raindancer.com) montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr (MEZ) mit Ausnahme von bundeseinheitlichen Feiertagen zur Verfügung. Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs und im Rahmen der üblichen Geschäftsabläufe bearbeitet. Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten sind nicht geschuldet.
- Weitergehende Support-Leistungen sind nicht geschuldet. Insbesondere ist eine Einweisung in die Funktion oder Bedienung der gelieferten Hardware oder Software nicht geschuldet und erfolgt nur auf ausdrückliche, gesondert zu treffende Vereinbarung. Sofern eine solche Einweisung vereinbart wird, erfolgt sie gegen gesondert vereinbarte Vergütung gemäß den im Angebot vereinbarten Konditionen.
- Haftung
- Raindancer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen unbeschränkt.
- In Fällen gesetzlich zwingender Haftungsvorschriften – wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz – haftet Raindancer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Darüber hinaus haftet Raindancer für die leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Höchstgrenze bildet dabei die nach diesem Vertrag geschuldete Vergütung für das Vertragsjahr, in dem die haftungsbegründenden Umstände eingetreten sind.
- Im Übrigen ist die Haftung von Raindancer ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Leistungen von Erfüllungsgehilfen von Raindancer.
- Höhere Gewalt
- Die Parteien sind jeweils vorübergehend von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Unruhen, Terroranschläge, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z. B. durch Computerviren oder BOT-Angriffe), der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Arbeitskampfmaßnahmen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Enteignungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen. Dies betrifft auch flächendeckende Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender oder elektrischer Leitungen auf öffentlichem Grund, wodurch die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen verhindert wird. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich etwaige Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Dauert ein Umstand höherer Gewalt länger als 30 Tage an, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.
- Geheimhaltung
- Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag, während seiner Laufzeit und nach seiner Beendigung oder seinem Auslaufen offenbart oder auf andere Weise übermittelt wurden, geheim zu halten und nur zum Zweck der Durchführung des Vertrags zu verwenden. Unter vertraulichen Informationen sind Informationen zu verstehen, die sich auf die Parteien beziehen, die entweder ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder nicht öffentlich bekannt gemacht wurden und deren Offenlegung einer der Parteien Schaden jeglicher Art zufügen könnte.
- Bestehen bei einer der Parteien Zweifel, ob eine bestimmte Information als vertrauliche Information zu betrachten ist, ist die Partei vor einer Offenlegung an unberechtigte Dritte verpflichtet, die Vertraulichkeit durch die andere Partei in Textform bestätigen zu lassen.
- Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, von denen die Partei, die sie erhalten oder offengelegt hat, nachweisen kann, dass sie (a) ihr vor Offenlegung durch die andere Partei bereits bekannt waren; (b) die Informationen ohne Rückgriff auf oder Verwendung von Informationen der anderen Partei selbstständig entwickelt hat; (c) die Information von Dritten rechtmäßig erhalten hat, die nach ihrer Kenntnis gegenüber der andere Partei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren; (d) ihr oder der Öffentlichkeit ohne Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei bestehenden Vorschriften bekannt wurden; (e) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind. In letztgenanntem Fall hat die Partei, die die Informationen erhalten hat vor ihrer Offenlegung gegenüber Dritten die andere Partei unverzüglich zu informieren.
- Die in dieser Klausel genannten Verpflichtungen der Parteien gelten auch für ihre Angestellten, Berater, Vertreter, Auftragnehmer und sämtliche Personen, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben.
- Diese Vertraulichkeitsvereinbarung bleibt auch für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrags gültig.
- Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung des Vertrages die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten. Die Parteien werden zu diesem Zweck eine Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO abschließen.
- Sonstige Bestimmungen
- Das Angebot von Raindancer sowie diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Etwaige mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bisher bestehende Verträge, die die Nutzung der Software betreffen, werden durch den diesen AGB zugrunde liegenden Vertrag ersetzt und sind fortan nicht mehr gültig.
- Bei von diesen AGB abweichenden oder diesen AGB widersprechenden Regelungen im Angebot, haben die Regelungen des Angebots Vorrang.
- Änderungen oder Anpassungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Formerfordernisses selbst.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam eingestuft werden, bleiben die restlichen Bestimmungen von dieser Unwirksamkeit unberührt.
- Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Der Erfüllungsort dieses Vertrages ist Berlin. Der ausschließliche Gerichtsstand ist Berlin.
- Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Stand: 01.10.2025